Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Landwirtschaftlichen Betrieb Landwirtschaft Lukas Höger / Mikrofarm Ingelsberg
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, zwischen der Landwirtschaft Lukas Höger, Ingelserg 23, 85604 Zorneding, und dem Kunden.
1.2 Für die Baumpatenschaften gelten zusätzlich zu diesen AGB die speziellen Bedingungen in Abschnitt 9.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden, die von der Landwirtschaft Lukas Höger nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Präsentation von Waren und Dienstleistungen auf unserer Website und im Hofladen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer Bestellung des Kunden und deren Annahme durch die Landwirtschaft Lukas Höger zustande. Die Annahme erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch die Ausführung der Lieferung bzw. Leistung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle auf der Website und im Hofladen angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Zahlungen für Waren und Dienstleistungen, die über den Hofladen erworben werden, erfolgen vor Ort. Die Baumpatenschaften können mit Stripe und Paypal bezahlt werden.
3.3 Der Jahresbeitrag für das Baumpaten-Abo beträgt 60 € und ist jährlich im Voraus am 15. Januar fällig.
3.4 Je nach Abo-Modell fällt eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von bis zu 99 € an. Die jeweilige Gebühr ist auf der Website im Shop in der Beschreibung des Produkts ersichtlich.
3.5 Aktuelle Abo-Modelle:
Modell 1: Zahlung des Jahresbeitrags von 60 € ab dem 7. Januar 2025, ohne Anmeldegebühr.
Modell 2: Zahlung des Jahresbeitrags von 60 € ab dem 7. Januar 2026, mit einer Anmeldegebühr von 99 €, die bei Abschluss anfällt. (Jahresbeitrag 2025 0 €)
Modell 3: Zahlung des Jahresbeitrags von 60 € ab dem 7. Januar 2027, mit einer Anmeldegebühr von 99 €, die ebenfalls zum 15. Januar 2027 fällig wird. (Jahresbeitrag 2025 und 2026 je 0 €)
4. Lieferung und Abholung
4.1 Die Lieferung der über den Hofladen erworbenen Produkte erfolgt ausschließlich durch Abholung vor Ort.
4.2 Paten werden per Mail über die Termine zur Obstabholung informiert. Das Obst kann ausschließlich am Betrieb abgeholt werden. Der genaue Abholtermin und -ort wird den Paten rechtzeitig mitgeteilt.
5. Widerrufsrecht
5.1 Kunden, die als Verbraucher handeln, haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
5.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Landwirtschaft Lukas Höger mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
5.3 Im Falle eines Widerrufs werden alle Zahlungen, die die Landwirtschaft Lukas Höger vom Kunden erhalten hat, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung zurückerstattet.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Für Mängel an den gelieferten Produkten gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
6.2 Die Landwirtschaft Lukas Höger haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Datenschutz
7.1 Die Landwirtschaft Lukas Höger verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und zu schützen.
7.2 Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und zur Information über zukünftige Angebote verwendet, sofern der Kunde nicht einer weitergehenden Nutzung zugestimmt hat.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Landwirtschaft Lukas Höger und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Landwirtschaft Lukas Höger, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9. Ergänzende Bedingungen für Baumpatenschaften
9.1 Vertragsgegenstand
9.1.1 Der Vertrag über eine Baumpatenschaft umfasst die Pflege und den Erhalt eines Obstbaumes auf den landwirtschaftlichen Flächen der Landwirtschaft Lukas Höger sowie die Bereitstellung von Ernteerträgen in Form von Obsteinheiten.
9.1.2 Der Kunde erwirbt durch die Patenschaft kein Eigentum am Baum selbst, sondern unterstützt die nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen.
9.2 Leistungsumfang
9.2.1 Pro Patenschaft erhält der Kunde jährlich 25 Obsteinheiten, die individuell zusammengestellt werden können.
9.2.2 Eine Obsteinheit entspricht z.B. 1 kg Äpfel, 0,6 kg Birnen, 0,5 kg Zwetschgen, 0,5 kg Pflaumen, 0,4 kg Mirabellen, 0,2 kg Kirschen, 0,3 kg Walnuss.
9.2.3 Die genaue Menge pro Sorte kann je nach Ernteertrag variieren. Der Kunde wird rechtzeitig über die Erntemengen informiert.
9.3 Laufzeit und Kündigung
9.3.1 Die Baumpatenschaft hat eine feste Laufzeit von einem Kalenderjahr, beginnend am 07. Januar und endet am 06.01. des Folgejahres. Erfolgt keine Kündigung bis zum 06.01. verlängert sich die Patenschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
9.3.2 Die Kündigung der Patenschaft muss spätestens bis zum 06.01. des laufenden Jahres schriftlich per E-Mail oder Brief bei der Landwirtschaft Lukas Höger eingegangen sein, um eine Verlängerung im folgenden Jahr zu verhindern.
Beispiel 1: Eine Patenschaft wird am 06.01.2026 gekündigt: Vertragsende: 06.01.2026
Beispiel 2: Eine Patenschaft wird am 07.01.2026 gekündigt: Vertragsende: 06.01.2027
Beispiel 3: Eine Patenschaft wird nicht gekündigt. Automatische Verlängerung der Patenschaft am 07.01. um jeweils ein Jahr.
Bitte beachten: Auch die Modelle 2 und 3, die zu Beginn mit einem kostenlosen Jahresbeitrag laufen, müssen gekündigt werden.
9.3.3 Neumitglieder, die während des Jahres einsteigen, können wählen, ob sie im Abschlussjahr noch den vollen Jahresbeitrag zahlen und dafür auch volle Leistungen erhalten möchten, oder ob die Zahlung und die Leistungen erst im folgenden Kalenderjahr beginnen sollen.
9.3.4 Beide Parteien können den Vertrag jährlich ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern dies im Rahmen der Kündigungsfrist erfolgt.
9.4 Mangrovenpflanzung und Umweltförderung
9.4.1 Pro Patenschaft werden jährlich drei Mangrovenbäume gepflanzt, um zusätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
9.4.2 Die Patenschaft unterstützt zudem die Pflege einer artenreichen Wildblumenwiese auf den Flächen der Landwirtschaft Lukas Höger.
9.5 Haftung bei Ernteausfall
9.5.1 Sollte es aufgrund von Witterungsbedingungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen zu einem Totalausfall der Ernte kommen, bemüht sich die Landwirtschaft Lukas Höger im Rahmen der Möglichkeiten, einen Ersatz in Form von Obst oder anderen landwirtschaftlichen Produkten anzubieten.
9.5.2 Eine Rückerstattung des Patenschaftspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9.6 Veranstaltungen und Kommunikation
9.6.1 Baumpaten sind zum jährlichen Erntedankfest eingeladen und haben die Möglichkeit, an Führungen mit Ernteverkostung teilzunehmen.
9.6.2 Bei Fragen können die Baumpaten die Landwirtschaft Lukas Höger per E-Mail unter info.mikrofarm@gmail.com erreichen.
9.7 Schadnagerbekämpfung
Wir betreiben die Mikrofarm seit 2021 ohne den Einsatz von Spritzmittel und Pestiziden. In Jahren explosionsartiger Vermehrung von Mäusen setzen wir als bisher einzige Ausnahme eine Schadnagerbekämpfung ein. Es wird in die Mäuselöcher gebracht und hat somit keinen Kontakt mit dem Obst. Es besteht keine Sekundärvergiftungsgefahr.
9.8 Änderung des Abo-Betrags
9.8.1 Die Mikrofarm Ingelsberg behält sich vor, den jährlichen Abo-Betrag anzupassen, insofern betriebswirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen.
9.8.2 Der Kunde wird über Änderungen des Abo-Betrags mindestens drei Monate vor deren Inkrafttreten schriftlich informiert.
9.9 SEPA-Lastschrift und Kontodeckung, ungerechtfertigte Anfechtungen
Sollte eine SEPA-Lastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung, falscher Angaben oder ungerechtfertigter Anfechtungen vom Kreditinstitut des Kunden zurückgewiesen werden, so verpflichtet sich der Kunde, die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere Rücklastschriftgebühren in Höhe von 3,50-15 €, zu tragen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Kosten zusammen mit der ausstehenden Forderung erneut einzuziehen.